Tatort überall, nur nicht im Internet? Urheber und Nutzer im Streitgespräch über die von Gebühren finanzierten Werke im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Der Brief der 51 Tatort-Drehbuchautoren war als Mahnung gedacht: Vergesst die Urheber nicht, wenn ihr über die Urheberrechtsreform im Zeichen der digitalen Kopierbarkeit diskutiert. Aber gerade bei öffentlich-rechtlichen Sendern wird von Seiten der Nutzer oft die Forderung gebracht, dass die über Gebühren finanzierten Werke doch kostenfrei und nachhaltig der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen sollte.
In dem Streitgespräch wird Knut Böser, einer der Verfasser des Mahnbriefs, und Marcel Weiss, ein Experte im Bereich digitaler Geschäftsmodelle darüber diskutieren, ob es möglich ist, den Urhebern eine angemessene Vergütung für digitale Werke im Internet zukommen zu lassen, aber gleichzeitig die öffentlich finanzierten Sendungen über die 7 Tage der Mediathek von ARD und ZDF im Internet verfügbar zu machen.
Die Session ist eine gemeinsame Veranstaltung von ikosom, dem Institut für soziale Medien, ifm, dem Institut für Medienpolitik, und dem Ohu Urheberrecht des Co:llaboratory Internet und Geselllschaft.